Kosten eines Ehescheidungsverfahrens
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Kosten in Ehescheidungsverfahren vom Streitwert abhängig sind.
Je mehr gestritten wird, desto teurer wird das Verfahren. Es kann von daher Sinn machen, vor allem den Zugewinnausgleich einvernehmlich außergerichtlich, eventuell in notarieller Form, durchzuführen.
In der Regel trägt jeder Ehepartner seine eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten.
Ausnahmsweise kann ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den anderen Ehegatten gegeben sein. Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht, teilweise aber die Kosten einer 1. Beratung.
Es besteht aber die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.