Einleitung Verbraucherinsolvenz

Die SCHUFA hat angekündigt, Daten nach einem abgeschlossenen Verbraucherinsolvenzverfahren zukünftig nur noch 6 Monate speichern zu wollen und kommt damit einer zu erwartenden Entscheidung des EuGH zuvor.
In der Praxis bedeutet das, dass nach einem 3- jährigen Verbraucherinsolvenzverfahren und den 6 Monaten der weitergehenden Datenspeicherung alle negativen Einträge zur Bonität gelöscht werden. Unter Berücksichtigung des notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, das mit meiner Hilfe in 3 Monaten abgeschlossen werden kann, können Sie also nach weniger als 4 Jahren komplett neu durchstarten. Ihre Altschulden und Jugendsünden holen Sie nicht mehr ein.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ganz einfach!

Dank einer von mir selbst über mehrere Jahre entwickelten speziellen Software, die sich bundesweit bei den Gerichten bewährt hat, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren jetzt für jedermann sehr einfach und dabei noch kostengünstig.

Der Aufwand für Sie als Schuldner(in) wurde dabei minimiert.

Natürlich müssen Sie Ihre Gläubiger auflisten und die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen. Einen Schuhkarton mit ungeöffneten Rechnungen, Mahnungen und sonstiger Post sortiere ich nicht für Sie.

Mit Hilfe meiner „Sortierbretter“ geht das aber ganz einfach.

Zum Verfahren selbst:

Sie müssen in einem ersten Schritt nur den allgemeinen Fragebogen ausfüllen, den Sie als PDF- Datei völlig anonym, ohne dass ich dies zurückverfolgen könnte, herunterladen können. Dieser ist in für „Otto-Normalverbraucher“ verständlichem Deutsch gehalten.

Gerne können wir diesen auch bei einem ersten Beratungsgespräch in meiner Kanzlei ausfüllen.

Nachdem Sie mir diesen übermittelt haben lasse ich Ihnen entsprechende Detailfragebögen zukommen.
Auch diese Fragebögen können Sie sich völlig unverbindlich und anonym als PDF- Datei anschauen.

Wenn Sie mir diese Fragebögen und die sortierten Unterlagen der Gläubiger übermittelt haben, ist Ihre Arbeit auch schon erledigt.

Den Rest mache ich!

Von mir erhalten die Gläubiger mit einem gesetzeskonformen konkreten Vergleichsvorschlag, der regelmäßig auch die zu erwartenden Kosten des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens berücksichtigt, alle Informationen kompakt zusammen gefasst. Nachfragen sind deshalb nicht nötig und Nachverhandlungen gibt es grundsätzlich nicht.

Ich verfahre nach dem Grundsatz „take it or leave it“; auf gut Deutsch: „friss oder stirb“.
Hier finden Sie ein Beispiel aus der jüngeren Praxis (über die Weihnachtsfeiertage 2022).

Meine Vergütung wird vor Abschluss des Mandats verbindlich festgelegt; Nachforderungen meinerseits gibt es nicht.
Ohne Immobilienbesitz fallen bei mir folgende Kosten an:

bis 5 Gläubiger: 731,98 € + 7,38 € Porto je Gläubiger (Deutsche Post Stand 01.04.23)
6 bis 10 Gläubiger: 983,36 € + 7,38 € Porto je Gläubiger (Deutsche Post Stand 01.04.23)
11 bis 15 Gläubiger: 1.233,26 € + 7,38 € Porto je Gläubiger (Deutsche Post Stand 01.04.23)
mehr als 15 bis 42 Gläubiger: 1.544,15 € + 7,38 € Porto je Gläubiger (Deutsche Post Stand 01.04.23)
In vorerwähnte Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % bereits enthalten.

Bei Immobilienbesitz schließen wir eine individuelle Honorarvereinbarung ab, da in den vorangestellten Kosten weder Reisekosten noch sonstige Auslagen enthalten sind.

Meine vollständige Vergütung ist fällig vor Versandt der Vergleichsangebote!


© Rechtsanwalt | Werner Scheppler | Werftstr. 21, 18439 Stralsund | Tel: +49 (0) 3831-28 05 71 | Fax: +49 (0) 3831-28 05 72 | Mail: info@rechtsanwalt-scheppler.de