Verbraucherinsolvenzverfahren

Ausführliche verständliche Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz von NRW.

Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung nach einem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Bescheinigung eines Anwalts, Notars oder einer sonstigen geeigneten Stelle (öffentliche Schuldnerberatung) über die erfolglose Durchführungen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.

Danach müssen die im Internet bereitgestellten Formulare korrekt ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden. Diese sind so kompliziert formuliert, dass selbst ein Abiturient damit Schwierigkeiten hat. Richter haben schon wegen falscher Nummerierung Anträge abgelehnt. Im Rahmen des mir erteilten Mandats erhalten Sie diese komplett unterschriftsreif vorgelegt. Monierungen durch die Gerichte hat es in der jüngsten Vergangenheit praktisch nicht gegeben.


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