Sehr geehrte(r) Besucher(in),
In der Kopfleiste finden Sie einzelne Rechtsgebiete. Unter diesen die wichtigsten Informationen,
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Fotoquelle : Wolfgang / pixelio.de

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Naturalrestitution
Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. So kann z. B. bei einer Sachbeschädigung der Geschädigte verlangen, dass der Schädiger die beschädigte Sache repariert und zwar so, dass sie den gleichen Wert hat und der Schaden nicht mehr zu erkennen ist; § 249 Abs. 1 BGB

Noch ein Wort in eigener Sache:
Ich erteile grundsätzlich keinen Rechtsrat am Telefon.
Im Gegensatz zu einigen Rechtsschutzversicherungen bin ich nämlich der Auffassung,
dass die Rechtsberatung in einem persönlichen Gespräch stattfinden sollte,
bei dem alle dazugehörigen Unterlagen vorliegen und mit einbezogen werden können.
